Stiften oder Spenden
Zustiften oder Spenden?
Die Hospiz-Stiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar kann sowohl Spenden als auch Zustiftungen empfangen. Beides kann steuerrechtlich bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Einfach ausgedrückt:
Spenden helfen kurzfristig,
Zustiften hilft dauerhaft.
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen, die ohne Gegenleistung an eine Person, Organisation oder einen Zweck gegeben wird. Ziel einer Spende ist es in der Regel, eine wohltätige, soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit zu unterstützen.
Kann ich eine Spende steuerlich absetzen?
Spenden sind meist steuerlich absetzbar, wenn sie an anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen erfolgen. Der Zweck ist meist, Menschen oder Projekte zu unterstützen, die Hilfe benötigen. Die Hospiz-Stiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar wegen der Förderung mildtätige und kirchliche Zwecke anerkannt und Spenden an uns sind absetzbar.
Wer darf eine Spende steuerlich absetzen?
Privatpersonen wie Arbeitnehmende, Selbstständige, Beamtete und Menschen mit Rentenbezug können in ihrer Einkommensteuererklärung Spenden geltend machen.
Unternehmen also juristische Personen wie GmbHs, AGs oder Vereine und Verbände können Spenden steuerlich geltend machen.
Voraussetzung ist, dass die Spende an eine inländische, anerkannte Organisation wie z.B. die Hospiz-Stiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar geht.
Wo wird die Spende in der Steuererklärung angegeben?
Privatpersonen tragen Spenden im Formular „Anlage Sonderausgaben“ ein. Unternehmen berücksichtigen Spenden direkt in ihrer Gewinnermittlung oder in der Körperschaftssteuererklärung.
Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, kann ein Steuerberater weiterhelfen.
Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Damit Ihre Spende vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt wird, benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenbescheinigung genannt. Für Spenden bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis wie zum Beispiel der Kontoauszug, der Überweisungsbeleg oder eine Bareinzahlungsquittung. Für Spenden über 300 Euro ist zwingend eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) notwendig. Dieser Beleg sollte auch als Nachweis aufbewahrt werden
Für die Zuwendungsbescheinigung benötigen wir den Namen des Spenders und seine Anschrift, gerne auch die Emailadresse, damit wir Porto für den Versand sparen können. Gerne stellen wir auf Wunsch für Spenden unter 300 Euro Zuwendungsbescheinigungen aus.
Ich sammle Spenden für die Hospizstiftung. Erhalte ich dafür eine Spendenbescheinigung?
Für eine Spendensammlung darf für den Spendensammelnden keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, da es sich nicht um die spendende Person handelt. Eine Spendenbescheinigung wird nur für die Person oder das Unternehmen ausgestellt, das die Spende tatsächlich geleistet hat.
Wieviel von meinem Geld kommt dem Stiftungszweck tatsächlich zu gute?
Der Vorstand ist für die Hospiz-Stiftung ehrenamtlich tätig, des halb entstehen bei uns keine Personalkosten, sondern nur Kosten für Porto, Büromaterial, Konto- und Depotführungsgebühren, für die Website und Spendenwerbung sowie für Informationsmaterialien. Diese Kosten halten wir so niedrig wie möglich, damit Ihr Geld direkt dem Spendenzweck zu gute kommt.
Was sind die Unterschiede zwischen Stiften und Spenden?
Spenden | Stiften |
Einmalige oder regelmäßige Zuwendung. | Langfristige Anlage eines Vermögens für einen Zweck. |
Der Betrag wird direkt für den aktuellen Bedarf genutzt. | Das Kapital bleibt erhalten, nur die Erträge werden verwendet. |
Für kurzfristige Unterstützung geeignet. | Für nachhaltige und dauerhafte Förderung geeignet. |
Was sind die Vorteile des Stiftens bzw. Zustiftens?
- Langfristige Wirkung
- Das Stiftungskapital beleibt dauerhaft erhalten. Nur die Erträge, wie z.B. Zinsen oder Dividenden, werden für den festgelegten Zweck eingesetzt.
- Sie können so über Ihre eigene Lebenszeit hinaus Gutes bewirken.
- Nachhaltigkeit
- Da das Vermögen langfristig bewirtschaftet wird, können Projekte kontinuierlich unterstützt werden, ohne von kurzfristigen Spendenschwankungen abhängig zu sein.
- Steuerliche Vorteile
- Zustiftungen in das Stiftungskapital sind bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren steuerlich absetzbar.
- Zudem können Sie Spenden an unsere Stiftung weiterhin steuerlich geltend machen.
- Persönliche Anerkennung
- Sie werden, ab einem Zustiftungsbetrag von 500 Euro, eingeladen zu unserer jährlichen Stifterversammlung und persönlich vom Vorstand über die Stiftung informiert.
- Auf Wunsch werden Sie auf unserer Website als Stifter dargestellt.
- Sie hinterlassen eine langfristige Erinnerung an Ihr Engagement.
Wann ist Stiften sinnvoller als Spenden?
- Wenn Sie ein größeres Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck wie der Hospiz-Stiftung widmen möchten.
- Wenn Ihnen Nachhaltigkeit und die dauerhafte Wirkung Ihrer Mittel wichtig sind.
- Wenn Sie den Wunsch haben die Hospiz-Stiftung, die Ihnen besonders am Herzen liegt, zu fördern und dies mit Ihrem Namen verbinden möchten.
Was ist der Unterschied zwischen Stiften und Zustiften?
Zustiften ist in der Regel weniger kompliziert als die Gründung einer eigenen Stiftung und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einfach und effektiv für einen guten Zweck einzusetzen. Beim Zustiften erhöhen Sie das Kapital einer bereits bestehenden Stiftung wie der Hospiz-Stiftung.
Anders als bei einer Spende wird Ihr Beitrag dem Stiftungskapital hinzugefügt und bleibt dauerhaft erhalten. Nur die Erträge aus Ihrem Zustiftungsbetrag werden für den Stiftungszweck verwendet.
Welche Vorteil bietet das Zustiften?
- Einfachheit
- Sie müssen keine eigene Stiftung gründen und sich um die Verwaltung oder rechtlichen Vorgaben kümmern.
- Die Hospiz-Stiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar übernimmt alle organisatorischen Aufgaben, wennSie bei uns zustiften.
- Individuelle Gestaltung
- Sie können sich mit der Hospiz-Stiftung eine Stiftung auswählen, die für den Zweck arbeitet, der Ihnen wichtig ist und am Herzen liegt.
- Steuerliche Vorteile
- Zustiftungen sind steuerlich begünstigt: Sie können bis zu 1 Mio. Euro innerhalb von 10 Jahren zusätzlich zu normalen Spenden steuerlich geltend machen.
- Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag.
- Langfristige Wirkung
- Ihr Zustiftungsbetrag bleibt erhalten und wirkt durch die Erträge langfristig.
Ist eine Zustiftung kompliziert?
Nein. Zustiften ist bei uns vergleichsweise unkompliziert. Sie legen Ihren Zustiftungsbetrag fest, überweisen ihn mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“, geben Ihren Namen und Adresse an oder Sie nutzen unser Onlinetool. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und übermitteln Ihnen die notwendige Zuwendungsbestätigung.